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FG Köln Urteil v. - 13 K 539/04 EFG 2013 S. 589 Nr. 8

Gesetze: EStG § 52 Abs 11 S 2, EStG § 4 Abs 4a

Betrieblicher Schuldzinsenabzug

Keine Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug

Leitsatz

Die veränderte Regelung zur Nichtabziehbarkeit von letztlich privat veranlassten Schuldzinsen durch §§ 4 Abs. 4a, 52 Abs. 11 S. 2 EStG beinhaltet - auch unter Berücksichtigung des ) - keine unzulässige verfassungswidrige unechte Rückwirkung.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 6 Nr. 7
DStRE 2014 S. 580 Nr. 10
EFG 2013 S. 589 Nr. 8
StBW 2013 S. 151 Nr. 4
Ubg 2014 S. 395 Nr. 6
GAAAE-27764

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