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NWB EV 2/2013 S. 48

Erbrecht – Wann ist ein eigenhändig geschriebenes Testament formgültig? (OLG)

Ein Testament ist nur dann als eigenhändig geschriebenes Testament formgültig, wenn es auf einer unbeeinflussten Schreibleistung des Erblassers beruht. Das hat derjenige nachzuweisen, der sich zur Begründung seines Erbscheinantrages auf die Wirksamkeit des Testaments beruft ( I-15 W 231/12).

Hintergrund: Nach § 2247 Abs. 1 BGB kann der Erblasser ein Testament auch durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Sachverhalt: Der verstorbene Erblasser hatte im Oktober 2011 ein Testament geschrieben. Die in der Testamentsurkunde bedachten Antragstellerinnen hatten die Ausstellung eines sie als Erben ausweisenden Erbscheins beantragt. Die zur Anfertigung des Testaments durchgeführte Beweisaufnahme ergab, dass ein Zeuge dem sei...