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KSR Nr. 2 vom Seite 5

Verdeckte Gewinnausschüttungen über die Grenze

Sperrwirkung von Doppelbesteuerungsabkommen

Jens Intemann

Bei verbundenen Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, kann die Vereinbarung über die Erbringung und Abrechnung von Dienstleistungen nach einem aktuellen Urteil des BFH nur der Höhe nach daraufhin überprüft werden, ob sie einem Fremdvergleich standhalten. Die Vorschriften eines Doppelbesteuerungsabkommens über die Gewinnabgrenzung bei verbundenen Unternehmen (im Streitfall Art. 6 DBA-Niederlande) entfaltet gegenüber den innerstaatlichen Grundsätzen der verdeckten Gewinnausschüttung teilweise eine „Sperrwirkung”.

Konzerninterne Leistungserbringung über die Grenze

Die Klägerin ist eine inländische GmbH, deren Anteile zu 100 % von einer niederländischen Kapitalgesellschaft gehalten wurden. Die niederländische Kapitalgesellschaft stellte der deutschen Tochtergesellschaft für 2004 für erbrachte Dienstleistungen 70.000 € in Rechnung. Der Abrechnung lag zunächst eine mündliche Absprache aus dem Jahr 2003 zugrunde, die mit Vertrag vom rückwirkend zum schriftlich fixiert wurde. Die Muttergesellschaft hatte sich danach verpflichtet, Dienstleistungen aus dem Bereich „Management, Finance and Control und Information & Communication Technology” zu erbringen. Der Höhe nach war...