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NWB Nr. 6 vom Seite 347

Ertragsteuerliche Beurteilung von Geschenken an Dritte

[i]Sachstandsbericht BMFDer Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat sich in einem Sachstandsbericht des BMF zur ertragsteuerlichen Beurteilung von Geschenken an Dritte [i]NWB 51/2012 S. 4121 (Editorial)informiert. Hintergrund ist eine Meldung des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV e. V.), wonach die für Arbeitnehmer für Sachbezüge unter 40 € geltende Begünstigung (R 19.6 LStR 2011) auch für Zuwendungen des Steuerpflichtigen an Dritte gelten soll.

[i]Ermittlung der BemessungsgrundlageEntscheidet sich der Steuerpflichtige im Sinne des ihm nach § 37b EStG zustehenden Wahlrechts grundsätzlich für die Pauschalsteuer auf Geschenke an Dritte, gilt es – so der DStV – bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage Folgendes zu beachten:

  • [i]Streuwerbeartikel bis 10 €Sog. „Streuwerbeartikel” (Sachzuwendungen an Dritte mit Anschaffungskosten bis 10 €) bleiben wie bisher gänzlich außen vor.

  • [i]Geschenk < 40 €Sachzuwendungen/Geschenke, deren Wert jeweils 40 € (inklusive Umsatzsteuer) nicht übersteigt, anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses (z. B. Geburtstag oder Firmenjubiläum) unterliegen ebenfalls nicht der Pauschalsteuer.

  • [i]Geschenk i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStGGeschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG sollten zunächst im Rahmen der Lohnsteuer-Anmeldung der Pauschalsteuer unterworfen werden. Um sie aber außen vor zu ha...