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FG München 18.7.2012 14 V 1350/12, NWB 6/2013 S. 340

Umsatzsteuer | Steuerpflicht einer erhaltenen Abstandszahlung

Mit hat das FG München entschieden, dass der gegen Entgelt erklärte Verzicht auf eine auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage bestehende Rechtsposition als umsatzsteuerbarer Umsatz anzusehen ist. Im Urteilsfall war streitig, ob das Entgelt, das für den Verzicht auf den Ankauf einer Immobilie gezahlt worden ist, der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Hierzu führte das Finanzgericht aus, dass bei summarischer Prüfung ein Leistungsaustausch zwischen dem Antragsteller und der GmbH vorliege, da der Antragsteller für den Verzicht, weiter auf das Objekt zu bieten, eine Zahlung von 400.000 € erhalten hat. Insoweit handele es sich nicht um eine Zahlung mit Schadensersatzcharakter, da die GmbH nicht aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer v...