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BGH 24.01.2013 III ZR 98/12, NWB 6/2013 S. 344

Haftungsrecht | Schadensersatz für Ausfall des Internets

Kann der Nutzer eines Internet-Anschlusses infolge eines Provider-Fehlers (hier: 1 & 1) das Internet vorübergehend nicht mehr nutzen, steht ihm ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zu. Damit stellt der BGH das Internet in eine Reihe von Wirtschaftsgütern, auf deren ständige Verfügbarkeit der Nutzer typischerweise angewiesen ist (bisher schon: Pkw, Eigenheim) und bei denen sich die Funktionsstörung auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung auswirkt. Die ständige Verfügbarkeit des Internets habe auch im privaten Bereich zentrale Bedeutung. Es sei ein die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung prägendes Medium, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar mache.

Anmerkung:

Die Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung. Denn nach der Rechtspre...