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StuB 3/2013 S. 112

Rückstellung im Fall einer gegen den Stpfl. angestrengten Klage

Bei einem klageweise geltend gemachten Anspruch kommt es gem. nrkr. NWB KAAAE-20635 (BFH-Az.: VIII R 45/12) für eine Rückstellungsbildung nicht auf die Erfolgsaussichten der Klage an. Im Fall eines im Klagewege gegen den Kaufmann geltend gemachten Anspruchs ist grds. immer eine Rückstellung zu bilden (Bezug: § 249, § 253 HGB; § 4 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c EStG).

Hintergrund: Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB sind in der Handelsbilanz für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden. Da diese Verpflichtung zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört, gilt sie auch für die Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Voraussetzung für die Bil-dung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist eine betrieblich veranlasste und in der Vergangenheit wirtschaftlich verursachte,...