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BMF 02.01.2013 IV D 4 - S 3102/07/10001, StuB 3/2013 S. 118

Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens; Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG

Gem. § 203 Abs. 2 BewG wird der Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 2,04 % errechnet.