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NWB Nr. 7 vom Seite 427

Gesetzentwurf zum Erbrecht beschlossen

Der Bundestag hat einstimmig den Gesetzentwurf des Bundesrats zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren (BT-Drucks. 17/9427) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 17/12212) angenommen. [i]Krause, NWB 36/2012 S. 2947Damit werden die Daten, die in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer aufgenommen werden, ausdrücklich bestimmt. Dabei handelt es sich zum einen um Daten der bis Ende 2008 bei den Standesämtern im Fall der Geburt von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet waren, und bei Kindesadoptionen angelegten „weißen Karteikarten”. Zum anderen geht es um die bei Standesämtern befindlichen Verwahrungsnachrichten über Testamente und Erbverträge. Diese Daten müssen die Länder dem Zentralen Testamentsregister in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Die Länder werden ermächtigt, die Bundesnotarkammer im Wege der „Organleihe” damit zu betrauen, die Daten für sie zu erfassen und bereitzustellen. Dafür erstatten sie der Bundesnotarkammer die Kosten. Die automatische Datenübermittlung durch das Zentrale Testamentsregister wird auf d...