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NWB Nr. 7 vom Seite 416

Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen für unentgeltliche Gesellschafterleistungen

Klaus Korn

Der neben dem V. Senat des BFH für Umsatzsteuerstreitfälle zuständige XI. Senat hatte in einem Gerichtsbescheid im Revisionsverfahren abweichend von der bisherigen Rechtsprechung des V. Senats einem Gesellschafter den Vorsteuerabzug für Leistungsbezüge zugebilligt, die im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen standen, die er „seiner” Gesellschaft für deren unternehmerische Tätigkeit unentgeltlich erbrachte. Der XI. Senat war in seinem Gerichtsbescheid zu dem Ergebnis gelangt, die bisherige Versagung des Vorsteuerabzugs in vergleichbaren Fällen sei wegen Verstoßes gegen das grundlegende unionsrechtliche Neutralitätsgebot nicht mehr haltbar, wie sich aus dem , Polski Trawertyn NWB TAAAE-04082 ergebe. Nachdem das Finanzamt gegen den Gerichtsbescheid mündliche Verhandlung beantragt hat, ist dieser obsolet. In der anstehenden endgültigen Entscheidung wollte der XI. Senat bei der Rechtsprechungsänderung bleiben und ersuchte den V. Senat zur Vermeidung einer Divergenz mit Beschluss vom um Zustimmung dazu. Der V. Senat hat mit Beschluss vom - V ER-S 2/12 NWB MAAAE-27603 der Abweichung indes nicht zugestimmt. Er hält an...