Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 3 vom Seite 78

Treaty Override

Prof. Dr. Carsten Pohl, LL.M., Finanzverwaltung NRW, Fachhochschule für Finanzen NRW

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. Begriff des Treaty Override

[i]Regelung, mit der ein Abkommensstaat vom DBA-Inhalt abweicht Mit dem Begriff des Treaty Override werden im internationalen Steuerrecht Rechtsetzungsakte eines Vertragsstaates bezeichnet, die im Widerspruch zu Vereinbarungen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) stehen (vgl. Seer, IStR 1997 S. 481 ff.). In Anlehnung an Gosch (IStR 2008 S. 413) wird zwischen einem Treaty Override zur Missbrauchsvermeidung (z. B. § 20 Abs. 2 AStG und § 50d Abs. 3 EStG), zur Verhinderung der Keinmalbesteuerung (z. B. § 50d Abs. 8 und 9 EStG) und zur Sicherstellung von Besteuerungssubstrat (z. B. § 17 Abs. 5 EStG, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG) unterschieden.

[i]Reichweite eines Treaty Override wird unterschiedlich bestimmt Ob tatsächlich in all diesen Fällen ein Treaty Override angenommen werden kann, ist allerdings umstritten. Insbesondere von Vertretern der Finanzverwaltung wird dies in folgenden Konstellationen verneint:

  • Das Gesetz dient der Missbrauchsvermeidung (vgl. Wichmann, FR 2011 S. 1082, 1083);

  • das Gesetz korrigiert ein Urteil, das der unbestrittenen Auslegung des DBA durch d...