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EuG 18.12.2012 T-205/11, BBK 4/2013 S. 145

Verlustabzug | Klage wegen Sanierungsklausel abgewiesen

Das Europäische Gericht hat die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die EU-Kommission wegen der Ungültigkeit der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG abgewiesen.

[i]Sanierungsklausel verstößt gegen EU-Recht Die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG soll bewirken, dass Verlustvorträge von Kapitalgesellschaften bei Anteilsübertragungen von mehr als 25 % erhalten bleiben. Die Europäische Kommission hat die Sanierungsklausel jedoch als europarechtswidrig eingestuft . Hiergegen haben die Bundesrepublik Deutschland und 15 betroffene Unternehmen geklagt.

Hinweis:

[i]Fristversäumnis um einen Tag Dümmer geht es kaum! Die Bundesrepublik Deutschland hat die Klagefrist um einen Tag versäumt, so dass der Beschluss der EU-Kommission weiterhin Bestand hat und die Sanierungsklausel ausgesetzt bleibt .

Noch [i]Klagen der Unternehmen noch nicht entschieden nicht entschieden hat das EuG über die 15 Klagen der betroffenen...