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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 10 | Tipps zur Einkommensteuer-Erklärung 2012 für Freiberufler: Regelmäßige Tätigkeitsstätte, Einbringung, Teilpraxisveräußerung

Regelmäßige Tätigkeitsstätte bei Selbständigen (anhängige BFH-Verfahren), Zurückbehaltene Forderungen bei Einbringung in eine Sozietät (anhängiges BFH-Verfahren), Steuerbegünstigte Veräußerung der Teilpraxis eines Steuerberaters (aktuelles BFH-Urteil).

Wichtige Hinweise für Freiberufler stehen nun auf dem Themenplan. Über drei interessante Aspekte möchten wir Sie informieren. Den Anfang macht die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Wir gehen gleich im Kapitel mit Tipps für Arbeitnehmer ausführlich darauf ein.

Der BFH muss demnächst entscheiden: Gelten die neuen Grundsätze, die der VI. Senat für Arbeitnehmer entwickelt hat, auch für Freiberufler und Gewebetreibende ? Mehrere Verfahren sind hierzu beim BFH anhängig . Wir empfehlen daher die Auffassung zu vertreten: Auch ein selbständig Tätiger kann nur eine Betriebsstätte haben.

Ein weiteres anhängiges BFH-Verfahren ist bemerkenswert. Betroffen sind Freiberufler, die ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Und die ihre Praxis unter Aufdeckung der stillen Reserven ohne die Honorarforderungen in eine Sozietät einbri...