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BFH 9.1.2013 I R 24/12, NWB 13/2013 S. 902

Umwandlungssteuer | Steuerfreies Übernahmeergebnis bei sog. Abwärts- und Seitwärtsabspaltungen

Gemäß dem ist ein Übernahmeergebnis i. S. des § 12 Abs. 2 Satz 1 i. V. mit § 15 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2006 auf den steuerlichen Übertragungsstichtag nicht nur im Fall der sog. Aufwärtsabspaltung, sondern auch in den Fällen der sog. Abwärts- oder Seitwärtsabspaltung zu ermitteln, in welchen die übernehmende Körperschaft zuvor nicht an der übertragenden Körperschaft beteiligt war. Dementsprechend sind Kosten des Vermögensübergangs auch in jenen Fällen nicht als Betriebsausgaben abziehbar (Bestätigung des , BStBl 2011 I S. 1314, Rn. 12.05 f.).

Anmerkung:

Abweichend von der im Fachschrifttum vertretenen einhelligen Meinung folgt der BFH der Verwaltungsauffassung. Danach sind die Transaktionskosten auch bei Abwärts- und Seitwärtsabspaltungen (die dadurch gek...