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BFH 20.12.2012 III R 40/11, NWB 13/2013 S. 899

Investitionszulagengesetz | Gebäudeteile als selbständige Wirtschaftsgüter im Investitionszulagenrecht

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Nach den auch im Investitionszulagenrecht anwendbaren ertragsteuerlichen Grundsätzen kann ein Gebäude in ebenso viele Wirtschaftsgüter aufgeteilt werden, wie einzelne Gebäudeteile in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen. (2) Besteht ein baulich einheitliches Gebäude nach diesen Grundsätzen aus verschiedenen selbständigen Wirtschaftsgütern, ist jedes Wirtschaftsgut im Hinblick auf den Zeitpunkt der Fertigstellung gesondert zu würdigen.

Anmerkung:

Der Kläger hat eine geschickte Gestaltung gewählt, die ihm die Investitionszulage wenigstens für einen Teil des Bauvorhabens gesichert hat, das als Ganzes nicht innerhalb des Begünstigungszeitraums hätte fertiggestellt werden...BStBl 1991 II S. 132