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FG Köln Urteil v. - 15 K 47/09 EFG 2013 S. 797 Nr. 10

Gesetze: EStG § 63EStG § 65 Abs 1 Satz 1 Nr 2AEUV Art 45 AEUVArt 48 EStG § 62 Abs 1

Kindergeld/Europarecht

Differenzkindergeld, vergleichbare ausländische Leistungen

Leitsatz

1) Werden im Ausland Leistungen gewährt, die dem Kindergeld vergleichbar sind, ist der Kindergeldanspruch gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht vollumfänglich ausgeschlossen, sondern in Anwendung der und 612/10 (Abl. EU 2012, Nr. C 227, 4) um den im anderen Staat gezahlten Betrag zu kürzen.

2) Im Ausland gezahlte laufende Unterhaltszuschüsse und ein einmaliger Schulzuschuss sind dem deutschen Kindergeld nicht vergleichbar und damit bei der Ermittlung des Kindergeldanspruchs nicht zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DB 2013 S. 13 Nr. 13
EFG 2013 S. 797 Nr. 10
EStB 2013 S. 309 Nr. 8
CAAAE-32773

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