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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 13 K 856/09 G

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

Voraussetzungen für Diplom-Wirtschaftsinformatiker, um eine dem Ingenieur ähnliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ausüben zu können.

Leitsatz

  1. Ein Diplom- Wirtschaftsinformatiker kann eine dem Ingenieur ähnliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ausüben.

  2. Ein selbständiger EDV – Berater, der nicht über einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss als Diplom- Informatiker oder Diplom – Wirtschaftsinformatiker verfügt, erfüllt diese Voraussetzung nur, wenn er Kenntnisse nachweist, die in Tiefe und Breite mit dem Wissen eines Fachhochschul- oder Hochschulabsolventen der vorgenannten Studiengänge vergleichbar sind ( vgl. BFH-Rspr.).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAE-33021

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