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StuB 7/2013 S. 275

Nichtzahlung einer berufsgerichtlichen Geldbuße ist keine Berufspflichtverletzung

Bezahlt ein zwingend der Wirtschaftsprüferkammer (§ 128 Abs. 3 WPO) angehöriger vereidigter Buchprüfer eine ihm in einem berufsgerichtlichen Verfahren auferlegte Geldbuße (hier: 10.000 €) nicht vollständig, handelt es sich dabei nicht erneut um eine nach § 67 Abs. 1 WPO zu ahndende Berufspflichtverletzung. Die Geldbuße hat Ahndungscharakter und S. 276ihre Vollstreckung ist ausdrücklich geregelt (§ 126 WPO). Sie begründet demnach keine eigenständige berufliche Pflicht, sondern ist eine auf die Verletzung beruflicher Pflichten folgende Sanktion. Zudem ist es dem deutschen Rechtssystem fremd, die Nichterfüllung einer Geldstrafe wiederum zu bestrafen; Ausnahmen sind nur bei Sanktionen vorgesehen, die nicht unmittelbar vollstreckt werden können (z. B. ein verkehrsrechtliches Fahrverbot). Im Gegensatz dazu ist die Nich...