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Bayerisches Landesamt für Steuern 20.02.2013 S 2226.2.1-5/4 St32, BBK 8/2013 S. 345

EÜR | USt-Zahlungen und USt-Erstattungen als wiederkehrende Zahlungen

Nach dem Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt) verschiebt sich die Fälligkeit von USt-Vorauszahlungen, die an einem Sonntag, Feiertag oder Sonnabend fällig werden, auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Liegt der nächste Werktag zeitlich hinter dem 10. 1., ist die USt-Vorauszahlung bei der 4/3-Rechnung eine Betriebsausgabe des laufenden Jahres und kann nicht nach § 11 Abs. 2 EStG als Betriebsausgabe des Vorjahres behandelt werden.

Hinweis:

Vorauszahlungen [i]USt-Zahlung als Betriebsausgabe des Vorjahresfür den letzten USt-Voranmeldungszeitraum des Vorjahres sind nach § 11 Abs. 2 EStG als Betriebsausgabe des Vorjahres zu behandeln, wenn die Zahlung innerhalb der ersten 10 Tage des neuen Jahres erfolgt . Entsprechendes gilt für Erstattungen. Das BayLfSt schließt sich nun dem Niedersächsischen FG an, wonach die Regelung des § 108 Abs. 3 AO anwendbar ist, wenn d...