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FG Köln 13.9.2012 10 K 3185/11, BBK 8/2013 S. 347

EÜR | Unterlassene Einlage in das Betriebsvermögen

Unterlässt ein 4/3-Rechner, die Einlage eines Wirtschaftsguts des Umlaufvermögens gewinnmindernd im Jahr der Einlage zu berücksichtigen, kann er die Gewinnminderung nicht bei der späteren Veräußerung des Wirtschaftsguts nachholen.

Im [i]Einlage von Umlaufvermögen mindert GewinnStreitfall ging es um einen Software-Entwickler, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelte. Er legte im Jahr 1997 Software aus seinem Privatvermögen in seinen Betrieb ein, minderte aber seinen Gewinn nicht in Höhe des Teilwerts der Software. 2006 verkaufte er die Software mit Gewinn und wollte von dem Veräußerungserlös 90 % als Einlage gewinnmindernd abziehen. Das FG erkannte diese Gewinnminderung nicht an, sondern setzte den Veräußerungserlös in voller Höhe an. Der Steuerbescheid für 1997 konnte mangels Änderungsvorschrift und wegen Verjährung nic...