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BBK Nr. 8 vom Seite 357

Abschied vom subjektiven Fehlerbegriff

Bilanzberichtigung und Bilanzänderung nach dem Beschluss des Großen Senats vom 31. 1. 2013

Stefan Kolbe

[i]infoCenter, Bilanzberichtigung und Bilanzänderung (EStG) NWB PAAAB-14427Der Große Senat des BFH stellt mit Beschluss vom bei Bilanzberichtigungen im Hinblick auf bilanzielle Rechtsfragen künftig nur noch auf die objektive Fehlerhaftigkeit der Bilanz ab und gibt damit den subjektiven Fehlerbegriff weitgehend auf. Ist eine beim Finanzamt eingereichte Bilanz objektiv falsch, kann die Bilanzberichtigung also nicht deshalb unterbleiben, weil die bisherige Bilanzierung aus Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vertretbar war. Der Beitrag zeigt, warum sowohl das Finanzamt als auch die Steuerpflichtigen von der Entscheidung profitieren können, wenn sich nach der Bilanzaufstellung die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Bilanzänderung und Bilanzberichtigung

[i]Gesetzliche Grundlage§ 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG regeln für die Steuerbilanz, in welchen Fällen nach Einreichung der Steuerbilanz beim Finanzamt deren Korrektur zulässig ist. Dabei betrifft die Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG den Fall der Korrektur eines falschen Bilanzansatzes. Dagegen erfasst § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG die Fälle der Bilanzänderung, also der Korrektur eines richtigen gegen einen anderen richtigen Bilanzansatz, z. B. bei de...