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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 08 | Firmenwagen: 1 %-Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich

Der BFH hat die Hoffnungen vieler Steuerzahler enttäuscht. Gegen die 1 %-Regelung bestehen nach Meinung des VI. Senats keine verfassungsrechtlichen Bedenken, obwohl bei Neuwagenkäufen mittlerweile allgemein Rabatte gewährt werden. Eine Vorlage an das BVerfG komme demnach nicht in Betracht. Der BFH begründet dies insbesondere mit der Möglichkeit, den vom Arbeitgeber zugewandten Nutzungsvorteil nach der sogenannten Fahrtenbuchmethode zu ermitteln und zu bewerten.

Die 1 %-Regelung bei Firmenwagen ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Das hat jüngst der VI. Senat des Bundesfinanzhofs entschieden und damit die Hoffnungen vieler Steuerzahler enttäuscht. Für die meisten Mandanten ist es unverständlich: Beim Autohändler werden ohne langes Feilschen Rabatte von bis zu 30 % eingeräumt. Bei der Bemessung der Privatnutzung ist aber dennoch vom Listenpreis für Neufahrzeuge auszugehen. Selbst dann, wenn es sich um einen zehn Jahre alten Gebrauchtwagen handelt. Wie begründen das die BFH-Richter? Das wollen wir nun beantworten. Damit Sie für das Gespräch mit Ihren Mandanten besser gerüstet sind.

Vorab kurz die Ausgangslage: Als geldwerter Vorteil für die...