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BFH 23.1.2013 XI R 25/11, StuB 8/2013 S. 315

Kein Vorsteuerabzug bei wirksamem Widerspruch gegen Gutschrift

Widerspricht der Empfänger einer Gutschrift dem ihm übermittelten Abrechnungsdokument, verliert die Gutschrift die Wirkung einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung auch dann, wenn die Gutschrift den zivilrechtlichen Vereinbarungen entspricht und die Umsatzsteuer zutreffend ausweist. Es genügt, dass der Widerspruch eine wirksame Willenserklärung darstellt (Bezug: § 14 Abs. 2 Sätze 2 und 3, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG; § 174 ZPO; § 53 Abs. 1 und 2, § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO).

Praxishinweise

Eine vom Empfänger einer umsatzsteuerpflichtigen Leistung im sog. Gutschriftsverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG erstellte Rechnung ermöglicht dem Empfänger der Leistungen grundsätzlich den Vorsteuerabzug. Die Gutschrift verliert aber nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG die Wirkung einer Rechnung, sobald der Empfänger der Gutschrift, also der Unternehmer, der die abgerechnete Lieferung od...