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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 3568/11

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Abänderung einer durch Vergleichsvertrag anerkannten Verletzungfolge und Höhe der MdE kann nicht nach § 48 SGB X, sondern nur nach § 59 Abs. 1 Satz1 SGB X erfolgen.

2. Für die danach erforderliche Vertragsanpassung ist erforderlich, dass eine wesentliche Änderung gegenüber den Verhältnissen, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend waren, eingetreten ist.

Fundstelle(n):
WAAAE-34612

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