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USt direkt digital Nr. 8 vom Seite 7

Klarstellung zum Fiskusprivileg im Insolvenzverfahren

Mit einer Erweiterung des UStAE stellt die Finanzverwaltung die Anwendung des Fiskusprivilegs bei der Bestellung eines sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters klar. Das Schreiben gibt Anlass zur Überprüfung der Uneinbringlichkeit von Forderungen.

Hintergrund

Im Schnittbereich von Umsatzsteuer- und Insolvenzrecht existiert eine Vielzahl spannungsgeladener Fragen. Reibungspunkte entstehen vor allem deshalb, weil im Rahmen der Insolvenz Umsatzsteuerschulden häufig zu wirtschaftlichen Belastungen führen. Gerade in Krisenzeiten können unerwartete Steuerschulden schnell einer nicht (mehr) vorhandenen Liquidität gegenüberstehen.

Auslöser der Diskussion ist oftmals das sog. Fiskusprivileg nach § 55 InsO. Ursprünglich durch den Gesetzgeber abgeschafft, belebte der BFH die Rechtsfigur für Umsatzsteuerzwecke zwischenzeitlich neu. Danach kann der Fiskus in bestimmten Fällen vorrangig vor anderen Gläubigern auf das Vermögen des Insolvenzschuldners zugreifen. Zur Begründung wird hier oftmals angeführt, dass sich der Staat – im Gegensatz zu privaten Gläubigern – seine Schuldner nicht aussuchen könne. Dem ist in der Theorie zuzustimmen. Besonders vor dem Hintergrund wirts...