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KSR Nr. 5 vom Seite 6

Steuersatz bei Veranstaltung einer „Dinner-Show”

Komplexe Leistung bei Kombination künstlerischer und kulinarischer Elemente

Alexander Kratzsch

Die Kombination von künstlerischen und kulinarischen Elementen in Form einer „Dinner-Show” kann eine komplexe Leistung sein, die dem Regelsteuersatz unterliegt. Allein der Umstand, dass beide Bestandteile im Wirtschaftsleben auch getrennt erbracht werden, rechtfertigt keine Aufspaltung des Vorgangs, wenn es dem durchschnittlichen Besucher der „Dinner-Show” um die Verbindung beider Elemente geht.

Trennbarkeit der Umsätze aus verschiedenen Tätigkeiten

Unter welchen Voraussetzungen die Umsätze aus zwei Tätigkeiten, von denen eine dem Regel- und eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegen könnte, als einheitliche Leistung anzusehen sind und insgesamt dem Regel- oder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ist oftmals problematisch. Bei der Abgrenzung ist zunächst jede Lieferung oder Dienstleistung als eigene, selbständige Leistung zu betrachten. Bei einem Bündel von Einzelleistungen ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu bestimmen, ob zwei oder mehr getrennte Umsätze vorliegen oder ein einheitlicher Umsatz. Dabei sind unter Berücksichtigung eines Durchschnittsverbrauchers die charakteristischen Merkmale des Umsatzes zu ermitteln. Insoweit darf nach der Recht...