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PiR 5/2013 S. 162

Übergangsleitlinien zu IFRS 10 bis 12 in EU-Recht übernommen

Ebenfalls Anfang April 2013 wurden die Änderungen zu den Übergangsleitlinien zu IFRS 10, 11 und 12 in EU-Recht übernommen. Diese sollen die Übergangsleitlinien in IFRS 10 klarstellen. Die bisherigen Vorgaben des Konsolidierungspakets verpflichteten in Übereinstimmung mit IAS 8 zu einer retrospektiven Anwendung. Für die Erstanwendung von IFRS 10 sieht das Amendment folgende wesentliche Erleichterungen vor:

  • Beim Übergang auf IFRS 10 ist eine Befreiung von einer retrospektiven Behandlung für Tochterunternehmen zulässig, die innerhalb der Vergleichsperiode den Konsolidierungskreis verlassen haben.

  • Als zusätzliche Erleichterung wird die Angabepflicht angepasster Vergleichszahlen auf die bei erstmaliger Anwendung vorangegangene Vergleichsperiode (innerhalb der EU somi...

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PiR - Internationale Rechnungslegung