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BFH 30.1.2013 I R 54/11, StuB 10/2013 S. 392

Körperschaftsteuer | Steuerneutralität der berichtigenden Ausbuchung einer Körperschaftsteuer- Erstattungsforderung

Die Ausbuchung einer nicht bestehenden Körperschaft-steuererstattungsforderung durch Bilanzberichtigung in einem späteren Wirtschaftsjahr ist auch dann durch außerbilanzielle Hinzurechnung auszugleichen, wenn die erstmalige Aktivierung in dem früheren Wirtschaftsjahr entgegen § 10 Nr. 2 KStG 1991 nicht außerbilanziell neutralisiert worden war (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom - I R 43/08 NWB XAAAD-37370, BStBl 2012 II S. 688 = Kurzinfo StuB 2010 S. 204 NWB KAAAD-38997); Bezug: § 10 Nr. 2 KStG 1991; § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG 1990).

Praxishinweise

(1) Nach § 10 Nr. 2 KStG 1991 sind u. a. die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern wie die Körperschaftsteuer nichtabziehbare Aufwendungen. Im Umkehrschluss darf daher auch die Aktivierung eines Anspruchs auf Erstattung derartiger Steuern das zu versteuernde Einkommen nicht erhöhen. Folglich darf auch die Ausbuchung eines solche...