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OLG Hamm 30.10.2012 15 W 356/11, NWB 21/2013 S. 1632

Gesellschaftsrecht | Notarielle Gebühr für Gesellschafterliste bei GmbH-Gründung

Vor dem Inkrafttreten des MoMiG stand dem Notar, der die Gründung einer GmbH beurkundet hat, für die Erstellung der Gesellschafterliste bei der Erstanmeldung keine Betreuungsgebühr zu (vgl. NWB ZAAAE-05775). Entsprechendes gilt nun auch für die neue Rechtslage nach Maßgabe des MoMiG. Die Erstellung der Gesellschafterliste stellt folglich bei Gründung der Gesellschaft weiterhin ein gebührenfreies Nebengeschäft (§ 35 KostO) dar, das dem [i]infoCenter „Gutgläubiger Erwerb von GmbH-Anteilen” NWB KAAAD-82351 Vollzug der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags dient.

Anmerkung:

Für die nachträgliche Ergänzung/ Änderung der Gesellschafterliste (§ 40 Abs. 2 Satz 1 GmbHG) soll nach Ansicht des Gerichts dem Notar dagegen wegen seiner damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen (umfassenderen) Prüfung und daraus resultierender möglicher Haftun...