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FG Köln 22.11.2011 10 K 4200/08, IWB 10/2013 S. 330

FG Köln | Ladung eines im Ausland ansässigen Zeugen

Die mündliche Verhandlung muss nicht vertagt werden, um einen im Ausland ansässigen Zeugen zu vernehmen, wenn der Kl. dessen Stellung im Termin angekündigt hat und eine Vernehmung durch einen ersuchten Richter nicht sinnvoll erscheint, da es auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen ankommt.

Hinweis:

Der Kl. hatte im Jahr 1999 gemeinsam mit seiner damaligen Ehefrau ein Unternehmen in Polen betrieben. Das Finanzamt erfasste bei der Einkommensteuer-Veranlagung 1999 den Gewinn aus dieser Firma wegen der Höhe der Finanzerträge unter Hinweis auf die Aktivitätsklausel im DBA Polen. Der Kl. machte geltend, er sei nicht unbeschränkt steuerpflichtig gewesen, weil er seit 1998 zwar noch nicht den Wohnsitz, wohl aber den Lebensmittelpunkt nach Polen verlagert hätte. Hierfür benannte er ei...