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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 20 | Sonstige Vorsorgeaufwendungen: Volle Absetzbarkeit auf dem Prüfstand

Beim BFH ist ein Verfahren anhängig, in dem die Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Berücksichtigung von Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen gerügt wird. Das oberste deutsche Steuergericht muss klären, ob es verfassungskonform ist, dass sich die sonstigen Vorsorgeaufwendungen nicht steuermindernd auswirken, wenn der Höchstbetrag durch den Abzug der Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft wird.

Ist der Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben verfassungskonform? Zu dieser Frage ist beim Bundesfinanzhof ein Verfahren neu anhängig. Konkret geht es um die steuerliche Berücksichtigung der Beiträge zu Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen.

Seit dem Jahr 2010 sind die Beiträge zu einer Basis-Krankenversicherung und zu einer Basis-Pflegeversicherung in vollem Umfang als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Die Beiträge zu Unfall-, Haftpflicht-, Risikolebens- und Arbeitslosenversicherungen sind dagegen im Rahmen der neuen Berechnungsmethode nur beschränkt abzugsfähig. Hierzu hat der Gesetzgeber einen Höchstbetrag eingeführt: Grundsätzlich 2.800 €. In bestimmten Fällen, zum Beisp...