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FG Köln Urteil v. - 2 K 106/04

Gesetze: UStDV 2001 § 61 Abs 1, UStG 2001 § 18 Abs 9

Umsatzsteuer

Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragsstellung

Leitsatz

1. Zur Beantragung einer Vorsteuervergütung ist es erforderlich, dass der Unternehmer den Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim BZSt oder dem zuständigen FA stellt. Ohne Angaben in Abschn. 9 Buchst. a) des Vordrucks ist ein Vergütungsantrag unwirksam, da er nicht alle entscheidungserheblichen Angaben und Erklärungen enthält und damit nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

2. Eine Prüfung des Vergütungsantrags muss grundsätzlich anhand der Angaben im Antragsformular selbst möglich sein; ein Verweis auf die sonstigen Angaben im Antrag oder die dem Antrag beigefügten Rechnungen genügt gerade nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
RAAAE-35895

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