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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 7 K 3012/09 F

Gesetze: EStG § 9, EStG § 11 Abs. 2, EStG § 21 Abs.1 Nr.1, AO § 180 Abs. 2 Satz 1, BGB § 426, BGB § 670

Darlehensaufnahme durch GbR – Aufteilung der Darlehenszinsen – Überquotale Kostentragung durch einen Mitgesellschafter

Leitsatz

Trägt ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts deren Werbungskosten über den seiner Beteiligung entsprechenden Anteil hinaus, sind ihm diese Aufwendungen im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Gesellschaft ausnahmsweise dann allein zuzurechnen, wenn insoweit weder eine Zuwendung an Mitgesellschafter oder eine vorläufige Kostenübernahme zu deren Gunsten beabsichtigt ist noch gegen diese ein durchsetzbarer Ausgleichsanspruch besteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAE-35919

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