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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 313

Stetigkeit nach Handels- und Steuerrecht sowie IFRS

Eine vergleichende Betrachtung

Prof. Dr. Carl-Christian Freidank, PD Dr. Patrick Velte und Prof. Dr. Stefan C. Weber

Im Rahmen der Rechnungslegung nach Handels- und Steuerrecht sowie nach IFRS kommt der Einhaltung des Stetigkeitsprinzips eine zentrale Bedeutung zu. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede hinsichtlich der Reichweite und den Grenzen des Stetigkeitsgrundsatzes nach den genannten Rechnungslegungssystemen.

I. Einleitung

Im Schrifttum wird der Grundsatz der Bilanzverknüpfung in die Bilanzidentität und Bilanzkontinuität (Stetigkeitsgrundsatz) untergliedert. Bilanzidentität bedeutet, dass die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres mit denen der vorangegangenen Schlussbilanz übereinstimmen müssen. Aus diesem Postulat folgt, dass zumindest gedanklich von einer Totalrechnung für die gesamte Lebensdauer des Unternehmens auszugehen ist. Die Heranziehung einer Totalrechnung widerspricht einerseits der Notwendigkeit einer periodenbezogenen Jahresabschlussrechnung. Andererseits ist das Postulat der Bilanzidentität insofern gerechtfertigt, als einzelne Aufwendungen und Erträge von der Rechnungslegung ausgenommen und ggf. damit zusammenhängende Gewinne den Eignern vorenthalten werde...