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NWB BB 6/2013 S. 166

Stellenausschreibung: Potenziell diskriminierende Begriffe vermeiden

Auch wer bei einer Stellenausschreibung die relativ harmlosen Begriffe „Berufsanfänger” oder „Young Professionals” verwendet, muss damit rechnen, dass er wegen Altersdiskriminierung verklagt wird. Zumindest dann, wenn er ältere Bewerber ablehnt (vgl. NWB OAAAE-33608).