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BBK Nr. 11 vom Seite 501

Handlungsbedarf bei der umsatzsteuerlichen Organschaft

Alexander Krüger und Wolfgang Schmatz

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 512Die Finanzverwaltung hat mit das Merkmal der organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerlichen Organschaft präzisiert. Für Unternehmen besteht Handlungsbedarf: Bestehende Organschaften müssen bis Ende 2013 die Anforderungen des BMF-Schreibens erfüllen.

I. Umsatzsteuerliche Eingliederungsvoraussetzungen

[i]Kein WahlrechtVoraussetzung für die umsatzsteuerliche Organschaft ist die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger. Sind die Eingliederungsvoraussetzungen gleichzeitig erfüllt, treten im jeweiligen Voranmeldungszeitraum die Rechtsfolgen der umsatzsteuerlichen Organschaft ein. Der Unternehmer hat kein Wahlrecht, ob er die umsatzsteuerliche Organschaft will oder nicht. Umgekehrt entfallen die Wirkungen der Organschaft, sobald die Eingliederungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

II. Neuregelung der organisatorischen Eingliederung

[i]BMF, Schreiben vom 7. 3. 2013 - IV D 2 - S 7105/11/10001 NWB VAAAE-32304 Ausgangspunkt des sind verschiedene BFH-Urteile zur umsatzsteuerlichen Organsch...