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BMF 16.05.2013 IV C 5 – S 2334/07/0011, BBK 11/2013 S. 502

Lohn und Gehalt | BMF zur Bewertung von Sachbezügen

Das BMF akzeptiert in seinem aktuellen Schreiben vom die neue Rechtsprechung des BFH zur Bewertung von Sachbezügen.

Danach [i]Bewertungswahlrecht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ein Wahlrecht, ob sie die Bewertung des Sachbezugs vornehmen

  • mit dem um die üblichen Rabatte geminderten Angebotspreis des Arbeitgebers gemäß § 8 Abs. 3 EStG oder

  • mit dem günstigsten Endpreis z. B. eines Konkurrenten nach § 8 Abs. 2 EStG.

Der Arbeitnehmer ist zudem an die Bewertung des Arbeitgebers nicht gebunden, sondern kann in seiner ESt-Veranlagung statt des Angebotspreises den günstigeren Endpreis eines Konkurrenten zugrunde legen.

Hinweis:

Zwar [i]Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag bei Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG werden sowohl beim Angebots- als auch beim Endpreis Rabatte berücksichtigt; die Bewertung mit dem Angebotspreis des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 3 EStG hat aber den Vorteil, dass neben den ...