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FG Münster 10.11.2009 15 K 1985/05 U, BBK 11/2013 S. 505

Umsatzsteuer | Steuerhinterziehung bei unrichtigem Vorsteuerabzug

Ein GmbH-Geschäftsführer begeht eine Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 und 4 AO, wenn er aus Scheinrechnungen, die an seine GmbH gerichtet sind, Vorsteuer zieht.

Die [i]Vollendung der Hinterziehung mit Einreichung der UStVA Steuerhinterziehung ist bereits mit Einreichung der falschen USt-Voranmeldungen vollendet . Für die strafrechtliche Beurteilung unbeachtlich ist es, wenn das FA nach einer Prüfung die Scheinrechnungen beanstandet und den Vorsteuerabzug rückgängig macht.

Hinweis:

Der [i]Haftung als Steuerhinterzieher gemäß § 71 AO GmbH-Geschäftsführer kann damit als Steuerhinterzieher durch Haftungsbescheid nach § 71 AO in Anspruch genommen werden. Diese Haftung droht sowohl dem faktischen Geschäftsführer, der von den Scheinrechnungen wusste, als auch dem vorgeschobenen „offiziellen” Geschäftsführer (Strohmann), der seiner Aufsichts- und Kontrollpflicht nicht nachkommt und auf eine st...