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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 20 | Fahrtkosten: Regelmäßige Betriebsstätte bei Selbständigen

Beim BFH sind mehrere Verfahren zu der Frage anhängig, ob Freiberufler und Gewerbetreibende – entsprechend der Rechtsprechungsänderung des BFH zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers – nur maximal eine Betriebsstätte haben können. Die erstinstanzlichen FG haben dies jeweils bejaht, aktuell das FG Münster.

Immer mehr Finanzgerichte vertreten die Auffassung: Freiberufler und Gewerbetreibende können für die Ermittlung der Fahrtkosten nicht mehr als eine Betriebsstätte haben. Die neuen Grundsätze, die der Bundesfinanzhof zur regelmäßigen Arbeitsstätte von Arbeitnehmern entwickelt hat, sind auf Selbständige übertragbar. Einzig die Finanzverwaltung stellt sich weiter quer.

Jetzt hat auch das Finanzgericht Münster die steuerzahlerfreundliche Ansicht vertreten: Unternehmer sind in Bezug auf die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Arbeitnehmern gleichzustellen. Die Abzugsbeschränkung ist auf maximal einen Tätigkeitsort anzuwenden. Das heißt im Klartext: Die Entfernungspauschale kommt entweder überhaupt nicht oder nur einmal zum Ansatz. Alle weiteren Fahrten können in unbegrenzter Höhe als Be...