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FG Köln Urteil v. - 7 K 845/10 EFG 2013 S. 1282 Nr. 16

Gesetze: AO § 110 Abs 2, AO § 110 Abs 1

Verfahren

Formelle Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Leitsatz

Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO reicht es nicht aus, innerhalb der Antragsfrist lediglich die versäumte Rechtshandlung nachzuholen. Vielmehr müssen auch die für die Wiedereinsetzung wesentlichen Tatsachen schlüssig vorgetragen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1282 Nr. 16
EAAAE-37784

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