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BFH 9.1.2013 I R 33/11, BBK 12/2013 S. 550

Bilanzierung | Bilanzierung von Pfandgeldern bei sog. Mineralbrunnenbetrieb

Ein Getränkehersteller, der an dem Mehrwegsystem der Genossenschaft Deutscher Brunnen eG (GDB) teilnimmt, muss die Pfandgelder nach dem wie folgt bilanzieren:

1. Mehrrücknahmen: Zu [i]Aktivierung als NutzungsrechtMehrrücknahmen kommt es, wenn der Getränkehersteller mehr Brunneneinheits-Leergut von seinen Kunden zurücknimmt, als er zuvor an diese ausgegeben hat; er hat dann zu viel Pfandgeld ausgezahlt. Die Mehrrücknahmen sind als Nutzungsrecht in Höhe des Pfandgelds zu aktivieren, soweit in Folge der Mehrrücknahmen die Miteigentumsquote des Getränkeherstellers am gesamten Leergutpool der GDB überschritten wird. Der Getränkehersteller darf nämlich das überzählige Leergut für seine eigene Herstellung verwenden.

[i]Keine AfA auf das Nutzungsrecht Folge: Das Nutzungsrecht ist mit dem gezahlten Pfand als U...