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IWB Nr. 12 vom Seite 405

Weitere Treaty Overrides aufgrund des AmtshilfeRLUmsG

Was bedeuten die Änderungen nach der Einigung im Vermittlungsausschuss am 5. 6. 2013?

Dr. Stephan Salzmann

Durch [i]Wortlaut des AmtshilfeRLUmsG unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2013/0477-13.pdfden Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses vom (BT-Drucks. 17/13722) feiert das Anfang 2013 gescheiterte JStG 2013 in Gestalt des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes (AmtshilfeRLUmsG) Wiederauferstehung. Unmittelbar im Anschluss hat der Bundestag das Gesetz am beschlossen (s. BR-Drucksache 477/13) und der Bundesrat dem am zugestimmt. Von einer „light”-Version des JStG 2013 kann keine Rede mehr sein. So werden z. B. fast alle Vorschläge des Vermittlungsausschusses vom zum JStG 2013 (BT-Drucks. 17/11844) nahezu wortgleich wieder aufgegriffen. Dies gilt auch für die seinerzeit im Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses vom Dezember 2012 in Abschnitt VII. vorgesehenen „Nachbesserungen” des § 50d EStG sowie die Einfügung eines neuen § 50i EStG, wodurch es zu – weiteren – unilateralen Einschränkungen von abkommensrechtlichen Freistellungsansprüchen im Sinne von Treaty Overrides kommt.

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