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FinMin Baden-Württemberg 16.09.2003 3 - S 4500/71, NWB 42/2003 S. 317

Grunderwerbsteuer | Umfang der Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG bei Umwandlungen oder Anwachsungen

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG unterliegt der GrESt der Übergang des Eigentums an einem inländ. Grundstück, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung bedarf. Erwerbsvorgänge in diesem Sinne werden im Rahmen von Umwandlungen und Anwachsungen verwirklicht. Die Steuerpflicht aus § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG besteht nach der BFH-Rspr. auch für solche Grundstücke, die vor Wirksamkeit einer Verschmelzung durch den bisherigen Eigentümer oder seinen Rechtsnachfolger schuldrechtlich veräußert waren. Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG knüpft ausschließlich an die sachenrechtliche Eigentumsänderung an, die durch eine grestl. Zuordnung weder negativ ausgeschlossen noch positiv bewirkt werden kann. Der BFH hielt es allerdings für denkbar, dass bei einer derartigen schuldrechtlichen Veräußerung du...BStBl 1994 II S. 866