Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 13/2013 S. 516

Nichtigkeit von Beratungsvertrag mit Aufsichtsrat nahestehender Anwaltssozietät

Beratungsverträge mit einem Aufsichtsratsmitglied oder einer diesem nahestehenden Anwaltssozietät über Tätigkeiten, die das Aufsichtsratsmitglied schon aufgrund seiner Organstellung im Rahmen der vorsorgenden Beratung einschließlich Überwachung erbringen muss, stellen eine unzulässige Vergütungsvereinbarung dar (§ 113 AktG) und sind deshalb – sofern nicht die Hauptversammlung dem Vertrag zugestimmt hat – nichtig (§ 134 BGB). Zulässig sind nur Verträge über Dienst- und Werkleistungen, die nicht in den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fallen (§ 114 AktG). Insoweit muss zur Vermeidung von Umgehungen der Beratungsvertrag nicht nur eindeutige Feststellungen darüber ermöglichen, ob die zu erbringende Leistung außer- oder innerhalb der organschaftlichen Pflichtenkreise des Aufsichtsratsmitglieds liegt,...