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BFH 7.2.2013 VI R 12/11, StuB 13/2013 S. 513

Einkommen-/Lohnsteuer | Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leistungen zur Altersversorgung aufgrund einer Direktzusage

Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es nicht, Leistungen zur Altersversorgung aufgrund einer Direktzusage bereits vor dem Erreichen der in § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 2. Halbsatz EStG vorgesehenen Altersgrenzen als Versorgungsbezüge anzusehen (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2 1. und 2. Halbsatz, § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und b; § 80 Abs. 1 BVerfGG; Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG; § 52 BBG).

Praxishinweise

Gem. § 19 Abs. 2 EStG bleiben von Versorgungsbezügen ein nach einem Prozentsatz ermittelter, auf einen Höchstbetrag begrenzter Betrag (Versorgungsfreibetrag) und ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei. „Versorgungsbezüge” sind nach § 19 Abs. 2 Satz 2 EStG das Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, der Unterhaltsbeitrag oder ein gleichartiger Bezug (aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften bzw. nac...