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PiR Nr. 7 vom Seite 232

Ausweis des Ergebnisses aus der equity-Bewertung

WP Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Die Gesamtergebnisrechnung (statement of comprehensive income) als Unterkonto des Eigenkapitals ist Pflichtbestandteil des Abschlusses (IAS 1.10). Die Aufstellung erfolgt wahlweise

  • nach dem two statement approach, wonach die GuV selbständiges Rechenwerk bleibt und nur der Saldo in die Gesamtergebnisrechnung übertragen wird oder

  • dem one statement approach, nach dem die GuV nur unselbständiger Teil der Ergebnisrechnung bleibt.

Für die Untergliederung der Stromgrößenrechnung fehlt es an spezifischen Vorgaben, insoweit bestehen erhebliche Ausweiswahlrechte. Eine Begrenzung des Ermessensspielraums ergibt sich nur aus den für die Aufbereitung des Abschlusses (primary statement) allgemeinen Vorgaben der

  • Darstellungsstetigkeit (IAS 1.45),

  • Zusammenfassung und Untergliederung von Posten nach Maßgabe der Wesentlichkeit (IAS 1.29) und des

  • (eingeschränkten) Saldierungsverbots (IAS 1.32).

Werden in den Abschluss at equity bewertete Finanzanlagen − Anteile an associates oder joint ventures − einbezogen, ist innerhalb der GuV ein separater Ausweis des auf den Investor entfallenden Ergebnisses geboten (IAS 28.38). Dem entspricht die Mindestgliederung der GuV mit der Vorgabe...

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