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BMF 21.06.2013 IV C 4 - S 2223/07/0015 :008, BBK 14/2013 S. 646

Steuerrecht | Billigkeitsregelungen wegen Hochwasserschäden

Das BMF gewährt aufgrund der Hochwasserschäden verschiedene Billigkeitsmaßnahmen. Für Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind insbesondere relevant:

Zuwendungen [i]Abzugsbeschränkung für Geschenke gilt nichtan Geschäftsfreunde, die vom Hochwasser betroffen sind, können über den für Geschenke geltenden Betrag von 35 € hinaus als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Hinweis:

Der Geschäftsfreund muss die Zuwendung als Betriebseinnahme mit dem gemeinen Wert versteuern.

Arbeitgeber [i]Lohnsteuerfreie Zuwendungen an betroffene Arbeitnehmerkönnen an vom Hochwasser betroffene Arbeitnehmer lohnsteuerfrei Zuwendungen über den für Notstandsbeihilfen geltenden Betrag von 600 € hinaus leisten.

Hinweis:

Lohnsteuerfrei sind auch Zinsvorteile aus der Gewährung verbilligter Darlehen des Arbeitgebers bis zur Schadenshöhe. Die Lohnsteuerfreiheit gilt für die gesamte Dauer ...