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BBK Nr. 14 vom Seite 680

Catering-Aufwendungen: Bewirtungsaufwand oder voll abzugsfähige Betriebsausgaben?

Leserfrage

Bernd Rätke

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Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

Frage

Eine [i]Catering während einer TourneeMusik-Band ist als GbR tätig und erzielt freiberufliche Einkünfte. Für eine Tournee beauftragt die GbR ein Catering-Unternehmen, das für die Musiker und die Crew der Band ein Buffet liefert, wobei es mitunter auch ein gesondertes Buffet für die Band einerseits und die Crew andererseits gibt. Meine Fragen sind:

  1. Unterliegen die Catering-Leistungen der 70%igen Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG?

  2. Ändert sich etwas an der Abzugsbeschränkung, wenn die von der Band getragenen Catering-Kosten später vom Veranstalter erstattet werden?

  3. Erhalten die Crew-Mitarbeiter aufgrund der Verpflegung Sachbezüge?

Antwort

I. Abzugsbeschränkung für Bewirtungsaufwendungen

1. Buffet für die Band

Die [i]Private VeranlassungKosten für ein Buffet, das nur den Musikern bereitgestellt wird, stellen keine Betriebsausgaben dar, weil die Verpflegung zu den Kosten der privaten Lebensführung gemäß ...