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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 11 | Vermietung: Abgeltungszahlungen für dingliches Wohnrecht als Werbungskosten

Der BFH hat aktuell entschieden, dass ein Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möglich ist, wenn ein Steuerpflichtiger eine mit einem dinglichen Wohnrecht belastete Wohnung vermietet und im Gegenzug für den Verzicht des dinglich Nutzungsberechtigten dessen Mietkosten für eine andere Wohnung übernimmt.

Von großer praktischer Bedeutung ist eine Entscheidung des IX. Senats des Bundesfinanzhofs . Danach sind Zahlungen für den Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht als Werbungskosten sofort abziehbar. Und zwar dann, wenn sie geleistet werden, um die Immobilie zu vermieten. Um also Einkünfte aus § 21 EStG zu erzielen. Das Finanzgericht Hessen hatte dies als Vorinstanz bereits ebenso gesehen. Über das Urteil hatten wir Sie in unserer Oktober-Ausgabe 2012 informiert. Schildern Sie uns doch bitte den Streitfall, der so in der Praxis immer wieder vorkommt.

Eine ältere Dame übertrug ihrem Sohn ein Haus unentgeltlich im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Im Gegenzug ließ sie sich ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht einräumen. Dieses wurde auch in das Grundbuch eingetragen. Aus Alters- und Gesundheitsgründen bezog di...