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NWB BB 8/2013 S. 229

Zeichnungsberechtigung bei Vertragsabschlüssen prüfen

Bei Vertragsabschlüssen sollte genau überprüft werden, ob der Vertragspartner überhaupt zur Unterzeichnung berechtigt ist. Denn nicht jeder Unternehmensvertreter darf einen bzw. jeden Vertrag unterschreiben.

Das gilt vor allem bei juristischen Personen: Hier sollte im Vorfeld vom Unternehmensvertreter nachgewiesen werden, dass er berechtigt ist, die Unterschrift zu leisten. Das kann z. B. geschehen, indem man sich Vollmachten, Ermächtigungen oder Handelsregisterauszüge zeigen lässt. Außerdem sollte die Firmenbezeichnung exakt mit der im Vertrag übereinstimmen.

Aber auch bei natürlichen Personen muss geprüft werden, ob der Ansprechpartner unterschriftsberechtigt ist. Bei einer GbR z. B. müssen alle Gesellschafter unterschreiben. Oder es muss nachgewiesen werden, dass eine...